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Bedenken Sie: In vier Stunden kann jeder Gastronom werden. Der Vermieter trägt das Risiko mit.
Bedenken Sie: In vier Stunden kann jeder Gastronom werden. Der Vermieter trägt das Risiko mit.

Jährlich werden 55.000 Gastgewerbe angemeldet. Als fachlicher Nachweis muss nur eine IHK-Bescheinigung über die Teilnahme an der vierstündigen Gaststättenunterrichtung vorgelegt werden.

 

„Wer nichts wird, wird Wirt“. Fast jeder kennt dieses alte Sprichwort, das richtig und falsch zugleich ist. Richtig, weil es aus einer Zeit stammt als es noch relativ einfach war, mit ein paar Tischen & Stühlen, der Frau am Herd und dem Mann an der Theke seinen Lebensunterhalt mit einem „Wirtshaus“ zu bestreiten.

 

Falsch, weil sich die Zeiten – besonders in den letzten 10 Jahren – nachhaltig geändert haben und sich ab 2016 noch weiter drastisch verändern werden*. Die Gastronomie ist heute in Deutschland eine hochkomplexe Branche mit ca. 165.000 Betrieben, 1,1 Millionen Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 30 Milliarden Euro.

 

Als Gastronomie-Betreiber sollte man heute neben der richtigen Idee zum richtigen Zeitpunkt über ein Vielfaches mehr an Wissen und Kenntnissen verfügen, um am Markt mittel – und langfristig zu bestehen. Längst reicht es nicht mehr aus, „nur“ ein guter Gastgeber zu sein. Unternehmerische Kenntnisse und Qualitäten sind gefragter denn je, um einen Betrieb wirtschaftlich rentabel und damit langfristig zu führen. Viele Neueinsteiger und leider auch einige „alte Hasen“ unterschätzen die damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen, behördlichen Vorschriften, richtige Kalkulationen und das benötigte Know-how. Die Einstiegsschwelle in den Beruf ist für Neueinsteiger zu niedrig. Dies ist auch das Fazit der Sterne-Köche Bobby Bräuer, Hans Haas und Eckart Witzigmann in einem Interview mit der Bild am Sonntag vom 16.08.15.  “Die Konzessionen werden viel zu schnell vergeben.“ (Zitat Eckart Witzigmann).

 

Hat man keine Ausbildung im Gastgewerbe, reicht es –  aus behördlicher Sicht – völlig aus, einen vier bis sechs stündigen Kurs bei der IHK zum Thema Hygiene, Umgang mit Lebensmitteln, Recht und Betriebswirtschaft zu belegen.

 

Ohne Nachweis von Kenntnissen oder Prüfungen werden Konzessionen erteilt. Allein die Anwesenheit beim Kurs reicht den Behörden als Qualifikation. Das dies nicht ausreicht, um als Gastronomie-Unternehmer am Markt zu bestehen, liegt auf der Hand. Das Resultat sind oftmals maßlos überforderte Restaurantbetreiber, die in verzweifelten TV-Auftritten bei  „Die Küchenchefs“, „Der Restauranttester“  u.s.w. vorgeführt werden und einen Crashkurs in rentabler Betriebsführung erhalten sollen.

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